Raumplanung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Raumplaner)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter Raumplanung werden die Maßnahmen zusammengefasst, einen geographischen Raum, oft ein bestimmtes Verwaltungsgebiet, nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen.[1] In den Staaten Mitteleuropas ist die Raumplanung meist eine staatliche Hoheitsaufgabe.

In Deutschland wird Raumplanung meist als Oberbegriff für räumliche Planungen verschiedener Maßstabsebenen (von der gemeindlichen Bauleitplanung bis zur Raumordnung im Rahmen der Regional- und Landesplanung) sowie für räumliche Gesamtplanung einerseits und sektorale Fachplanung (z. B. Verkehrsplanung, Landschaftsplanung) andererseits verstanden.

Die der Raumplanung zugrundeliegende Forschungsrichtung ist die Raumforschung (z. B. in Geographie und Soziologie). Das Fachgebiet ist an vielen technischen Universitäten ein eigenes Studienfach, an anderen wird es im Rahmen der Architektur, des Vermessungswesens oder der Bodenkultur gelehrt.

Definition, Aufgaben und Entwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es fällt den Raumplanern oftmals schwer, eine Definition für ihre Disziplin zu finden, ohne dass inhaltliche Wertungen Teil der Definition werden. Daher gibt es zahlreiche Versionen.[2]

Eine weitgehend etablierte Definition folgt der European Regional/Spatial Planning Charter (Torremolinos Charter), 1983 von der European Conference of Ministers responsible for Regional Planning (CEMAT) angenommen:

“Regional/spatial planning gives geographical expression to the economic, social, cultural and ecological policies of society. It is at the same time a scientific discipline, an administrative technique and a policy developed as an interdisciplinary and comprehensive approach directed towards a balanced regional development and the physical organisation of space according to an overall strategy.”[3]

Heinrich Schoof[4] definiert Raumplanung folgendermaßen:

„Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflussung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers relevant sind. Als Raum wird dabei der geographische Raum der Erdoberfläche betrachtet.“[5]

Im angelsächsischen Raum sind Begriffe wie land use planning, town and country planning, regional planning, town planning, urban planning, urban design oft weitgehend austauschbar, in der europäischen Fachsprache etabliert sich spatial planning.[2]

Die Stadtplanung kann also je nach lokaler Usance als Unterdisziplin, Nebenthema oder Überbegriff gesehen werden.

Die Aufgabe der Raumplanung – etwa nach einer Schweizer Legaldefinition – ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei sollen die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen und mit entsprechendem Monitoring verknüpft, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und Zusammenhalt geschaffen werden. Raumplanung umfasst die

„Bestrebungen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft zu schützen; wohnliche Siedlungen und die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten; das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen zu fördern und auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hinzuwirken; die ausreichende Versorgungsbasis des Landes zu sichern; die Gesamtverteidigung zu gewährleisten.“[6]

Da das Schweizer Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung in der Schweiz nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst.

Zu den Spezialgebieten der Raumplanung gehören etwa Landnutzungs-, Bebauungs-, Verkehrs-, Energie-, Wasserwirtschafts-, Umwelt-, Naturschutz-, Lawinenschutzplanung,[2] und Ähnliches.

Insgesamt ist die Raumplanung – ähnlich der Landschaftsplanung und Landentwicklung – stark ökologisch ausgerichtet: Der Mensch nutzt den Boden, das Wasser, die Luft, den ganzen Lebensraum. Er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet, verbringt die Freizeit und bewegt sich in diesem Raum. Der Lebensstandard ist von Gütern, Produktionen, Dienstleistungen abhängig, die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen. Diese intensiven Nutzungsansprüche führen zu Interessenkonflikten, die umso größer werden, je knapper der verfügbare Lebensraum ist und je mehr die Notwendigkeit der Schonung von natürlichen Ressourcen erkannt wird. Mit Hilfe der Raumplanung werden die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert.

In Deutschland etablierten sich in der Weimarer Republik einzelne Landesplanungsverbände, u. a. im Ruhrgebiet (Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk), im mitteldeutschen Industriebezirk und in Groß-Berlin/Brandenburg. Aus diesen Anfängen der Landesplanung heraus entstand in Deutschland auch die (wissenschaftliche) Raumplanung. Maßgeblicher Vordenker war der Berliner Planungstheoretiker Gustav Langen, der 1927 in einem Aufsatz die Raumplanung als Planungsinstrument der Raumordnung definierte.[7] Der Nationalsozialismus griff diese Begriffe im „Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand“ vom 29. März 1935 auf, um eine Reichsstelle für Raumordnung zu gründen. Deren planerische Aufgaben standen im Dienste des NS-Staates und lieferten Beiträge zum Generalplan Ost, mit dem die Idee eines „Lebensraums im Osten“ verwirklicht werden sollte.[8] Der NS-Staat wertete „Raum“, auch in Verbindung mit seiner „Agrarpolitik“, im Sinne seiner rassistischen Ziele stark auf. Mit der neuen „Raumforschung“ versuchte die Partei bald akademische Kräfte für ihre raumplanerischen Ziele zu bündeln. Bei der Umsetzung praktischer politischer Maßnahmen der Siedlung, auch des Spannungsverhältnisses zwischen industriegesellschaftlichen, rüstungswirtschaftlichen, sozialen und agrarischen Politiken sowie des Infrastruktur-Ausbaus wirkten Wissenschaftler mit, die dem nationalsozialistischen Staat zuarbeiteten.

Die Landesplanung bestand formal fort, geriet aber zunehmend unter Einfluss der zentralen politischen Instanzen. 1935 wurde die Reichsstelle für Raumordnung (RfR) gegründet; im selben Jahr noch die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG). Mit der RAG und den parallel dazu entstehenden Hochschularbeitsgemeinschaften für Raumforschung entstanden Verbünde anwendungsbezogener Forschung, da an fast jeder Hochschule nun Raumforschung von Geographen, Agrarwissenschaftlern, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern, Soziologen, Verkehrswissenschaftlern, Forstwissenschaftlern oder Wasserbauingenieuren betrieben wurde. Mehrere Millionen Reichsmark Forschungsgelder flossen bis Kriegsende in die Raumforschung.

Wissenschaftliches Wissen dieser Disziplinen wurde für Raumplanung durchaus pragmatisch abgerufen, wenn es sich für die Umsetzung von NS-Zielen als zweckrational, als nützlich (oder auch nur als scheinbar nützlich) bzw. als planerisch sinnvoll erwies. Allerdings setzten solche raumplanerischen Anwendungsbezüge nicht selten eine ‚Selbstgleichschaltung‘ der Wissenschaftler an grundsätzliche Inhalte des politischen NS-Systems voraus (soziale Ausgrenzung, Antisemitismus, räumliche Expansion, Sozialdarwinismus und andere). Doch das Regime setzte auch auf die freiwillige Mitwirkung jener Akteure, die über wissenschaftliche Fachkenntnisse raumplanerischer Art verfügten. In den Leitartikeln der Raumplanungszeitschriften finden sich hingegen hochgradig ideologisch besetzte Inhalte, wie „Lebensraum“, „Rasse“, „Umvolkung“, „Volksgruppen“, „Volks- und Kulturboden“ usw. Nach Kriegsbeginn geriet die Raumplanung weitgehend unter Einfluss der Ziele der NS-Siedlungspolitik. 'Rasse' wurde innerhalb der Raumplanung noch einmal deutlich aufgewertet.

Am Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Mit diesen Planungen war vor allem der Name des Agrarpolitikers Konrad Meyer verbunden. Einer der drei Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, Paul Ritterbusch, der zwischen den Amtszeiten von Konrad Meyer und Kurt Brüning diese Position eingenommen hatte, war zugleich für den „Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften“ zuständig:

Nach 1945 gab es in der Bundesrepublik Deutschland und in weniger ausgeprägter Form auch in der DDR personelle und inhaltliche Kontinuitäten zur Raumplanung im NS-Staat, allerdings wurden im Laufe der 1950er Jahre im Westen jene Kräfte in der Raumplanung gestärkt, die sich einer föderalistisch organisierten Demokratie und kapitalistischer Wirtschaftsordnung gegenüber aufgeschlossen zeigten. In einzelnen Bereichen der Raumplanung wirkten allerdings auch nationalsozialistische und völkische Inhalte nach, wie etwa in der Landschaftsplanung und in der Landespflege. Es entstanden mit der hannoverschen Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL, gegr. im Jahr 1946 durch wesentliche Initiative des ehemaligen RAG-Leiters Kurt Brüning) und mit dem Bad Godesberger Institut für Raumforschung (IfR, gegr. 1949) zwei wichtige Institutionen der Raumforschung/Raumplanung. Die ARL wurde Rechtsnachfolgerin der RAG. Ihre Zeitschrift Raumforschung und Raumordnung (gegründet von der Reichsarbeitsgemeinschaft im Jahr 1936) erscheint bis heute. Das Institut für Raumforschung ging, nach mehreren Umbenennungen und organisatorischen Änderungen, in das heutige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf:

„Als Beitrag zur konzeptionellen Einbettung des Paradigmas ‚Raumplanung‘ in das Arsenal marktwirtschaftlich kompatibler Steuerungsverfahren in Westdeutschland standen die ‚Grundlagen‘ auf halbem Wege zwischen einer rein verfahrenspraktisch orientierten Betrachtungsweise und der beginnenden Integration materieller Zielvorstellungen. Ansätze zur Verknüpfung des Systems der sozialen Marktwirtschaft mit dem raumordnenden Prinzip kamen seit den frühen 1950er Jahren zunehmend aus der Fachwissenschaft selbst. Nicht zuletzt die einschlägigen Studien aus der hannoverschen ‚Akademie für Raumforschung und Landesplanung‘ und aus dem Godesberger ‚Institut für Raumforschung‘ trugen dazu bei, daß die Annahme einer grundsätzlichen Vereinbarkeit bis gegen Ende der Dekade in den überregionalen Fachdiskussionen allmählich zum Allgemeingut wurde. In der politischen Realität der Länder war es hingegen vorwiegend die landesplanerische Praxis, die die bestehenden Vorbehalte gegenüber einem möglichen neuen Dirigismus östlichen Vorbilds oder gegenüber der Wiederkehr nationalsozialistischer Planungsmuster abbauen half.“[9]

Auch an den Hochschulen gründeten sich nach 1945 einzelne raumplanerisch tätige Institute. Bis in die 1970er Jahre hinein gab es noch einzelne Hochschularbeitsgemeinschaften für Raumforschung. Die wissenschaftliche Raumplanung erlebte mit den 1960er Jahren einen Boom, verlor aber ab Mitte der 1970er wieder stark an Bedeutung, weil die gesellschaftliche Lenkungswirkung der Raumplanung stärker in Frage gestellt wurde. Eine kritische Auseinandersetzung der Raumplanungs-Experten mit der Geschichte der deutschen Raumplanung als wissenschaftliches Fach und als politiknahe Anwendung wissenschaftlichen Wissens hat es bis weit in die 1980er Jahre hinein nicht gegeben.

Im Österreich[10] der Habsburger war die Geographie schon immer (seit Beginn der Landesaufnahmen der 1760er) stark institutionalisiert und an Anwendung und Raumplanung orientiert.[11][12] Eine explizite Raumplanung entwickelt sich – abgesehen von der ideologischen Theorie der Vorkriegs- und Besatzungszeit[13] – erst im Laufe der 1970er, unter Impulsen, die teils aus der Stadtplanung als Teilbereich der Architektur kommen, teils aus der Ökologie, und blieb eine Aufgabe der angewandten Geographie.[14] Daher sind in Österreich noch immer tendenziell Raumplaner eher Geographen und Ökologen, Stadtplaner eher Baufachkundler und Ziviltechniker, und die Raumplanung eng mit aktuellen innenpolitischen Agenden, angewandter Geographie und dem Ingenieurswesen verbunden.[15]

In der Schweiz[10] geht die Raumplanung den umgekehrten Weg und entwickelt sich – bis auf einen ersten Ansatz der 1920er – aus kommunaler Zonenplanung im Laufe der 1930er Jahre, also bottom-up. 1969 stimmte die Bevölkerung der Bundeskompetenz der Raumordnung zu, diese blieb aber stark föderal.[16] Außerdem ist die schweizerische Raumplanung eng dem Bevölkerungsschutz verbunden.[17]

Ein übergreifendes Leitbild der heutigen Raumplanung ist der Neue Urbanismus. Nach dem Erkennen der strukturellen Fehler der vor allem seit der Moderne und der Charta von Athen entstandenen aufgelockerten Siedlungen (bzw. Trabantenstädte) mit Funktionstrennung, kommt es seit den 1980er Jahren mit dieser Urbanismusbewegung (die u. a. mit Team 10 ihren Anfang nahm) zur Wiederentdeckung der Blockrandbebauung und Mischnutzung von Quartieren und damit städtischer Dichte. Demnach unterstütze diese früher durch die Siedlungsplaner beklagte urbane Bebauungsart die Vorzüge städtischen Lebens, in Verbindung mit gesunder sozialer und wirtschaftlicher Durchmischung und einer erheblichen Einsparung von Ressourcen (Anfahrtswege, Heizkosten, Infrastrukturkosten usw.).[18]

Ebenen der Raumplanung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (Gegenstromprinzip). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.

Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:

  1. Auf Ebene des Bundes: keine, nur informelle Instrumente wie die Leitbilder der Raumordnung
  2. Auf Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan
  3. Auf Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan und früher: Gebietsentwicklungsplan in NRW
  4. Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerk auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK).

Strukturen – Planungsebenen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.

Europaebene
Auf europäischer Ebene erfolgt die Koordination mit den Partnerländern in internationalen Organisationen, wie der EU, der EFTA (europäische Freihandelszone) oder in speziellen Gremien, wie der europäischen Konferenz der Verkehrsminister. Daneben gibt es Ländergruppen, die bei bestimmten Planungen zusammenarbeiten, so z. B. die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer oder das EU finanzierte COMMIN-Projekt, das sich auf das Baltikum spezialisiert hat.
Bundesebene
Im Bereich der Raumordnung hat nationale Ebene, also der Bund, eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, wobei aber die Länder ein Abweichungsrecht besitzen. Eine einheitliche Planung auf Bundesebene besteht nicht. Die Institutionen der Bundesebene sind die Bundesregierung, verkörpert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Ihm untersteht zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Das BBR erstellt regelmäßig den Raumordnungsbericht, der wichtige räumliche Grundlagen, Tendenzen und Entwicklungen in der BRD enthält. Der Bundesminister für Raumordnung bildet zusammen mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer die Ministerkonferenz für Raumordnung. Der Bundesminister wird durch einen Beirat für Raumordnung, mit Vertretern der Wissenschaft und Verbänden, unterstützt.
Landesebene
Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das Innenministerium und in Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Hessen das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern, stellt das Umweltministerium o. ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber manchmal auch bei Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachsen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die Kreisverwaltungsbehörden.
Regionsebene
Die verwaltungsmäßige Organisation der Regionalplanung bleibt jedem Bundesland selbst überlassen und variiert sehr stark. Dabei haben sich zwei Modelle herausgebildet. Beim Behördenmodell wird die Regionalplanung als eigenständige staatliche Aufgabe angesehen und in die Verwaltungsstruktur der Behörden eingegliedert. Beim Verbandsmodell wird ein eigenständiger Planungsverband als Träger der Regionalplanung gebildet. In Bayern z. B. wird diese Aufgabe von 18 Regionalen Planungsverbänden (Art. 6 BayLplG) übernommen, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region. Landesplanung und Regionalplanung bilden eine rechtliche und organisatorische Einheit.
Gemeindeebene
Die Gemeinden verfügen über die Planungshoheit auf ihrem Gemeindegebiet. Die wesentlichen Instrumente der räumlichen Planung auf Gemeindeebene sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Spitzenverbände, Fachakademien
Neben diesen behördlichen Institutionen befassen sich Spitzenverbände mit räumlicher Planung. Dies sind vor allem der Deutsche Städtetag in Köln (für große Städte), der Deutsche Landkreistag in Bonn und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf (für die kleinen Städte). Außerdem befassen sich große Fachakademien mit der Erforschung, Fortbildung und fachlichen Abstimmung der Fragen der Raumordnung und Raumplanung. Zu nennen ist hier die Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft in Hannover und die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung in Berlin. Sie führen Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute der Raumplanung in gemeinsamen Arbeitsgremien zusammen.

Übersicht über das Planungssystem in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Planungsebene Institution Programm, Plan Fachplanung
Europäische Union Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT, …) Empfehlungen und Texte der Konferenzen, Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) Einwirken auf alle Ebenen
Bundesrepublik Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung Leitbilder der Raumordnung
Land Oberste Landesplanungsbehörde Landesentwicklungsprogramm, -plan
Region Regionale Planungsgemeinschaft, Regierungspräsident Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan)
Gemeinde Magistrat, Baudezernat Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Haus, Objekt Bauherr, Architekt Bauplan

frei nach: Hartwig Spitzer: Einführung in die räumliche Planung. UTB, Stuttgart 1995.

Bundesebene
Trotz massiver Einflussmöglichkeiten auf den Raum hat der Bund keine Raumplanungskompetenz in Österreich. Es gibt auch kein Bundesraumordnungsgesetz. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), die eine von Bund, Ländern und Gemeinden getragene Einrichtung zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene ist, hat nur empfehlenden Charakter.
Landesebene
Die Länder sind in Österreich im Bereich der Raumplanung für die Gesetzgebung auf überörtlicher und örtlicher Ebene zuständig. Durch das Fehlen von bundesstaatlichen Festlegungen kommt es zu unterschiedlichen Regelungen in Raumplanungs-(ordnungs-), Gemeindeplanungs-, Baugesetzen. Im Bereich der überörtlichen Planung haben die Länder in Österreich eine Planungskompetenz. Dazu werden Landesentwicklungsprogramme, Sachprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme erstellt, die für Gemeinden verbindlich sind. Die Landesplanung ist darüber hinaus für die Überprüfung und Genehmigung der Planungen auf Gemeindeebene zuständig.
Gemeindeebene
Die Gemeinden besitzen die Kompetenz für die örtliche Raumplanung. Sie können Entscheidungen für den eigenen Wirkungsbereich treffen, wobei diese zum Teil (je nach Bundesland und Planungsinstrument) von der zugehörigen Landesregierung genehmigt werden müssen. In den meisten Ländern stehen folgende Instrumente auf Gemeindeebene zur Verfügung: Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan. Der Gemeinderat ist Raumordnungsbehörde erster Instanz. Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz und der Gemeinderat der zweiten.

Die Schweiz ist ein relativ dicht besiedeltes Land (Rang 44 von ca. 190 Staaten global, wobei der Alpenraum zwangsläufig nur dünn besiedelt ist, was die Dichte weiter konzentriert). Der Bund gibt im Raumplanungsgesetz die Grundsätze vor; die konkrete Umsetzung unterliegt in weiten Bereichen der Hoheit der Kantone. Diese lassen ihren Gemeinden in der Regel einen recht großen Planungsspielraum.

Aus- und Weiterbildung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Studium der Raumplanung in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen studiert werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber hinaus gibt es andere Studienfächer, etwa Geographie, Architektur oder Vermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird.

An folgenden deutschen Universitäten und Fachhochschulen werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:

Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):

Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Bestandteil des juristischen Studiums, weshalb an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nahe Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.

Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen üblicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel „Bauassessor“ bzw. „Bauassessorin“ zu tragen.

Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.

Studium der Raumplanung in Österreich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich kann Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien studiert werden; bis 1972 war es eine Vertiefung des Architektur-Studiums. Als Spezialisierung wird Raumforschung und Raumordnung in den Studien der Geographie an der Universität Wien angeboten sowie Raumplanung im Studium Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung und Umwelt- und Bioressourcenmanagement an der Universität für Bodenkultur Wien.

Studium der Raumplanung in der Schweiz

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz ist das Studium der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: Die ETH Zürich, Gruppe Verkehrs- und Raumplanung bietet einen Masterstudiengang „Raumentwicklung und Infrastruktursysteme“ sowie einen berufsbegleitenden Master of Advanced Studies „Raumplanung“ an. Raumplanung kann außerdem auch an der Hochschule für Technik Rapperswil studiert werden.

Berufsverbände/Interessenvertretungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland leisten zwei Berufsverbände die bundesweite Interessenvertretung der Stadt- und Raumplaner:

Die Mitglieder der SRL erhalten kostenlos die Fachzeitschrift PlanerIn, die Mitglieder IfR die RaumPlanung. Fachzeitschrift für räumliche Planung und Forschung. Beide Fachzeitschriften genießen hohes Ansehen unter den Stadt- und Raumplanern und Raumplanerinnen.

In Österreich[20] sind selbstständige Raumplaner, d. h. die nicht ausschließlich im universitären Bereich, in der Hoheitsverwaltung oder bei einem Raumplanungsbüro angestellt sind, sind je nach Befugnis

wobei in beiden Verbänden eine Zwangsmitgliedschaft besteht. Die wissenschaftliche Vertretung ist im Allgemeinen die Österreichische Geographische Gesellschaft (ÖGG), im Speziellen der Österreichische Verband für Angewandte Geographie (ÖVAG – organisatorisch ein Teil der ÖGG).

In der Schweiz heißt der Berufsverband Fachverband Schweizer Planer (FSU).

  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung – ARL (Hrsg.): Grundriss der Raumordnung und Raumentwicklung. 2011, ISBN 978-3-88838-554-4 (ARL-net.de).
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung – ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. 2018, ISBN 978-3-88838-560-5 (ARL-net.de).
  • Christian Langhagen-Rohrbach: Raumordnung und Raumplanung. WBG, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-18792-X.
  • Fürst/Scholles (Hrsg.): Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung. Dortmund 2008, ISBN 978-3-939-486-23-7.
  • Hartwig Spitzer: Einführung in die räumliche Planung. UTB, Stuttgart 1995, ISBN 3-8252-8106-X.
  • Internationales Doktorandenkolleg Forschungslabor Raum (Hrsg.): Forschungslabor Raum. Das Logbuch / Spatial Research Lab. The Logbook. 2012, ISBN 978-3-86859-127-9 (Jovis Verlag).
  • Internationales Doktorandenkolleg Forschungslabor Raum (Hrsg.): Urbane Transformationslandschaften / Urban Landscape Transformation. 2016, ISBN 978-3-86859-385-3 (Jovis Verlag).
  • Institut Urban Landscape, ZHAW (Hrsg.): Räumliche Leitbilder erarbeiten. Ein Vademecum in 6 Phasen und in 26 Fragen. Triest Verlag für Architektur, Design und Typografie, Zürich 2016, ISBN 978-3-03863-016-6 (Triest Verlag).
  • Christine Bauhardt: Entgrenzte Räume. Zu Theorie und Politik räumlicher Planung. Springer-Verlag, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-322-80928-5, doi:10.1007/978-3-322-80928-5.
  • Torsten Hartleb, Heinz-Joachim Peters: Planung und Plan, in: Rudolf Schweickhardt, Ute Vondung, Annette Zimmermann-Kreher (Hrsg.): Allgemeines Verwaltungsrecht. Kohlhammer-Verlag, 11. Aufl. Stuttgart 2021, ISBN 978-3-17-040594-3, S. 264 ff.

Zur Geschichte der Raumplanung vor und nach 1945 (Auswahl)

  • Oliver Werner: Wissenschaft "in jedem Gewand"? Von der "Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung" zur "Akademie für Raumforschung und Landesplanung" 1935 bis 1955, Wallstein Verlag, Göttingen 2022, ISBN 978-3-8353-5173-8.
  • Sabine Baumgart (Hrsg.): Raumforschung zwischen Nationalsozialismus und Demokratie: das schwierige Erbe der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung. ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Hannover 2020.
  • Richard Němec: Die Ökonomisierung des Raums. Planen und Bauen in Mittel- und Osteuropa unter den Nationalsozialisten 1938 bis 1945. DOM Publishers, Berlin 2020.
  • Hans Heinrich Blotevogel: Geschichte der Raumordnung. In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. ARL, Hannover 2018.
  • Simone Lässig, Miriam Rürup: Space and spatiality in modern German-Jewish history. Berghahn, New York/Oxford 2017.
  • Hansjörg Gutberger: Raumentwicklung, Bevölkerung und soziale Integration: Forschung für Raumplanung und Raumordnungspolitik 1930–1960. Springer VS, Wiesbaden 2017.
  • Ulrike Jureit: Das Ordnen von Räumen: Territorium und Lebensraum im 19. und 20. Jahrhundert. Hamburg 2016.
  • Harald Bodenschatz: Stadtbaukunst, Wohnraumgestaltung und Raumplanung in der NS-Zeit. In: Forum Stadt. Vierteljahreszeitschrift für Stadtgeschichte, Stadtsoziologie, Denkmalpflege und Stadtentwicklung. Hrsg. vom Forum Stadt – Netzwerk Historische Städte 2016.
  • Wendelin Strubelt, Detlef Briesen: Raumplanung nach 1945. Kontinuitäten und Neuanfänge in der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt am Main 2015.
  • Harald Kegler: Landesplanung Mitteldeutschland. Spielräume: Die Entstehung der wissenschaftlichen Raumordnung in Deutschland – das Dezentralisierungsparadigma, die Internationalisierung, das Planungsatlas und die demokratisch basierten Strukturen in den Schlüsseljahren 1925–1932. ARL, Hannover 2015.
  • Karl R. Kegler: Deutsche Raumplanung. Das Modell der „zentralen Orte“ zwischen NS-Staat und Bundesrepublik. Paderborn 2015.
  • Joachim Nicolas Trezib: Die Theorie der zentralen Orte in Israel und Deutschland. Zur Rezeption Walter Christallers im Kontext von Sharonplan und „Generalplan Ost“. De Gruyter Oldenbourg, Berlin u. a. 2014.
  • Sabine Schleiermacher: Nationalsozialistische Raumplanung und Volkstumsforschung. In: Rüdiger vom Bruch u. a. (Hrsg.) Wissenschaftsakademien im Zeitalter der Ideologien. Politische Umbrüche – wissenschaftliche Herausforderungen – institutionelle Anpassungen. Arbeitstagung des Projektes zur Geschichte der Leopoldina vom 22. bis 24. November 2012 in Halle (Saale). Wiss. Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2014, S. 395–418.
  • Claus-Christian W. Szejnmann, Maiken Umbach (Hrsg.): Heimat, Region, and Empire. Spatial Identities under National Socialism. Palgrave Macmillan, London 2012.
  • Miroslaw Sikora: Der Gau Oberschlesien in der Raumplanung der NS-Verwaltung 1939–1944. In: Lutz Budraß, Barbara Kalinowska-Wójcik, Andrzej Michalczyk: Industrialisierung und Nationalisierung. Fallstudien zur Geschichte des oberschlesischen Industriereviers im 19. und 20. Jahrhundert. Essen 2013, S. 249–284.
  • Ariane Leendertz: Vom Anfang und Ende einer wissenschaftlich-administrativen Mission. Nationalstaatliche Raumordnungspolitik in Deutschland 1935 bis 1975. In: Archiv für Sozialgeschichte. Band 50, 2010, S. 69–107.
  • Heinrich Mäding, Wendelin Strubelt (Hrsg.): Vom Dritten Reich zur Bundesrepublik. Beiträge einer Tagung zur Geschichte von Raumforschung und Raumplanung. ARL, Hannover 2009.
  • Stefan Grüner: Geplantes „Wirtschaftswunder“? Industrie- und Strukturpolitik in Bayern 1945 bis 1973. R. Oldenbourg Verlag, München 2009.
  • Ariane Leendertz: Ordnung, Ausgleich, Harmonie. Koordinaten raumplanerischen Denkens in Deutschland, 1920 bis 1970. Aus: Thomas Etzemüller (Hrsg.): Die Ordnung der Moderne. Social Engineering im 20. Jahrhundert. Bielefeld 2009, S. 129–150.
  • Holger Gnest: Entwicklung der überörtlichen Raumplanung in der Bundesrepublik von 1975 bis heute. Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover 2008.
  • Ariane Leendertz: Ordnung schaffen. Deutsche Raumplanung im 20. Jahrhundert. Göttingen 2008.
  • Andreas Kübler: Chronik Bau und Raum. Geschichte und Vorgeschichte des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. Hrsg. vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Tübingen 2007.
  • Klaus Becker: Die Zeitschrift „Raumforschung und Raumordnung“ 1936–2006. Ein Überblick. In: Raumforschung und Raumordnung. Jg. 2006, H. 6, S. 512–523.
  • Klaus Fehn: „Ballungsräume“ und „Notstandsgebiete“. Kernräume und Peripherien in der nationalsozialistischen Raumordnung. In: Siedlungsforschung. Archäologie – Geschichte – Geographie. 22 (2004), S. 119–143.
  • Uwe Mai: „Rasse und Raum“. Agrarpolitik, Sozial- und Raumplanung im NS-Staat. Paderborn u. a. 2002.
  • Gerhild Krebs: Nationalsozialistische Dorfarchitektur und Raumplanung im Saarland und in Lothringen (1939/1940–1944). In: Rainer Hudemann unter Mitarbeit von Marcus Hahn, Gerhild Krebs und Johannes Großmann (Hg.): Stätten grenzüberschreitender Erinnerung – Spuren der Vernetzung des Saar-Lor-Lux-Raumes im 19. und 20. Jahrhundert. Lieux de la mémoire transfrontalière – Traces et réseaux dans l’espace Sarre-Lor-Lux aux 19e et 20e siècles, Saarbrücken 2002, 3., technisch überarbeitete Auflage 2009. Publiziert als CD-ROM sowie im Internet unter https://www.memotransfront.uni-saarland.de/nationalsozialistische_dorfarchitektur.shtml
  • Peter Heil: Zum Selbstbild von Raumplanern zwischen Nationalsozialismus und Bundesrepublik. In: Burkhard Dietz, Helmut Gabel, Ulrich Tiedau: Griff nach dem Westen. Die „Westforschung“ der völkisch-nationalen Wissenschaften zum nordwesteuropäischen Raum (1919–1960). Münster/W. 2002, S. 91–105.
  • Michael Venhoff: Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichsdeutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945. ARL, Hannover 2000.
  • Hans-Peter Waldhoff: Die eigene und die fremde Soziologie. Zivilisationstheoretischer Versuch über die Sozio- und Psychogenese der deutschen Raumplanung und Raumforschung. In: Raumforschung und Raumordnung. 1999, Heft 1, S. 14–24.
  • Marcel Herzberg: Raumordnung im nationalsozialistischen Deutschland (= Dortmunder Materialien zur Raumplanung. 25). Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, Dortmund 1997 (Zugl. Dortmund, Univ. Diplomarbeit, 1996).
  • Jörg Gutberger: Volk, Raum und Sozialstruktur. Sozialstruktur- und Sozialraumforschung im „Dritten Reich“. Münster u. a. 1996 (2. Auflage 1999).
  • Dietmar von Reeken: Wissenschaft, Raum und Volkstum. Ein Beitrag zur regionalen Wissenschaftsgeschichte. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte. Jg. 68 (1996), S. 43–90.
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): 50 Jahre ARL in Fakten. ARL, Hannover 1996, ISBN 3-88838-514-8.
  • Stefan Sell: Die gesellschaftspolitische Entleerung der Regionalpolitik: Eine Untersuchung der Entwicklungsgeschichte der regionalpolitischen Diskussion und ihrer Leitbilder in Deutschland seit den 20er Jahren. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 1995.
  • Mechtild Rössler, Sabine Schleiermacher (Hrsg.) unter Mitarbeit von Cordula Tollmien: Der „Generalplan Ost“. Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik. Berlin 1993.
  • Dieter Münk: Die Organisation des Raumes im Nationalsozialismus. Eine soziologische Untersuchung ideologisch fundierter Leitbilder in Architektur, Städtebau und Raumplanung des Dritten Reiches. Bonn 1993.
  • Bruno Wasser: Himmlers Raumplanung im Osten. Basel 1993.
  • Mechthild Rössler: „Wissenschaft und Lebensraum.“ Geographische Ostforschung im Nationalsozialismus. Ein Beitrag zur Disziplingeschichte der Geographie. Berlin/Hamburg 1990.
  • Heinz Wilhelm Hoffacker: Entstehung der Raumplanung, konservative Gesellschaftsreform und das Ruhrgebiet 1918 bis 1933. Hobbing, Essen 1989, ISBN 3-920460-50-2.
  • Gert Gröning, Joachim Wolschke-Bulmahn: Die Liebe zur Landschaft. Teil III: Der Drang nach Osten: zur Entwicklung der Landespflege im Nationalsozialismus und während des 2. Weltkrieges in den ‚eingegliederten Ostgebieten‘. München 1987.
  • Mechtild Rössler: Die Institutionalisierung einer neuen ‚Wissenschaft‘ im Nationalsozialismus. Raumforschung und Raumordnung 1933–1945. In: Geographische Zeitschrift. 75 (1987), S. 177–193.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Definition lt. Brockhaus Enzyklopädie, gestrafft.
  2. a b c Eine Übersicht gibt etwa: Spatial Planning: WHAT IS THIS? Selected definitions, or attempts at a definition … University of Innsbruck, Spatial Planning SS 2012, auf ess.co.at, abgerufen am 18. Januar 2013.
  3. European Regional/Spatial Planning Charter. In: coe.int – Links auf diverse Sprachversionen, nicht aber deutsch (Stand 2012).
    Auch Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2021. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/www.siestaproject.eu European regional/spatial planning Charter – Torremolinos Charter. ET2050 Virtual Library, siestaproject.eu (keine Mementos).
  4. Professor für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund.
  5. Heinrich Schoof: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplanern. In: Klaus M. Schmals (Hrsg.): Was ist Raumplanung? Dortmund 1999.
  6. Art. 1 Ziele, Bundesgesetz über die Raumplanung (i.d.g.F. admin.ch);
    das Gesetz soll demnächst oberarbeitet werden, 10.019 Revision des Raumplanungsgesetzes. (Memento vom 6. Januar 2016 im Internet Archive) In: parlament.ch, 19. April 2013; Revision des Raumplanungsgesetzes. Bundesamt für Raumentwicklung ARE.
  7. Vgl. dazu den Aufsatz von Harald Kegler zu Gustav Langen (2017): http://dr-kegler.de/pdf/kegler_raumordnung_planerin.pdf
  8. Elke Pahl-Weber: Die Reichsstelle für Raumordnung und die Ostplanung. In: Mechtild Rössler, Sabine Schleiermacher (Hrsg.) unter Mitarbeit von Cordula Tollmien: Der „Generalplan Ost“: Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik. Akademie-Verlag, Berlin 1993 (=Schriftenreihe: Schriften der Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts) ISBN 3-05-002445-3, S. 148–153.
  9. Stefan Grüner: Geplantes „Wirtschaftswunder“? Industrie- und Strukturpolitik in Bayern 1945 bis 1973. R. Oldenbourg Verlag, München 2009, S. 266 f.
  10. a b The German-Speaking countries. In: R. J. Johnston, P. Claval (Hrsg.): Geography since the 2nd World War. An International Survey. Croom Helm, London 1984, S. 156–184. Übersicht: Germany – Austria. In: A. Buttimer: The Practice of Geography. Longman, London/New York 1983, Appendix B: Highlights of the decades (1900–80) in nine countries. S. 261–274.
  11. R. Musil, Chr. Staudacher (Hrsg.): Die Entwicklung der Geographie als Wissenschaft im Spiegel der Institutionspolitik und Biographieforschung. Vom Großstaat der k. u. k. Monarchie zum Kleinstaat der Zweiten Republik. In: Mensch Raum Umwelt. Entwicklungen und Perspektiven der Geographie in Österreich. Österr. Geogr. Ges. Wien 2009, S. 13–52.
    Geographical Research in Austria at the Universities and the Commission for Regional Research at the Austrian Academy of Sciences. In: Contemporary Essays in Austrian and Hungarian Geography. Proceedings of the First Geographical Symposium Austria – Hungary 1986 (= Studies in Geography in Hungary. 22).
    Die Kartierung als kulturgeographische Arbeitsmethode. In: Mitteilungen der Österreichischen Geographischen Gesellschaft. 109. Jg., Wien 1967, S. 308–337.
  12. Daneben gab es eine große österreichische Tradition der Expeditionsgeographie, auch in ausländischen Diensten.
  13. Zur Wiener Raumplanung im Nationalsozialismus: Siegfried Mattl, Gottfried Pirhofer, Franz J. Gangelmayer: Wien in der nationalsozialistischen Ordnung des Raums. Lücken in der Wien-Erzählung. new academic press, Wien 2018.
  14. Gerhard L. Fasching: Angewandte Geographie in Österreich, Fachliches und persönliches Anforderungsprofil für Berufsgeographinnen und Berufsgeographen. In: Beruf und Praxis. Innsbrucker Jahresbericht 1999/00, insb. Abschnitt 4 Aufgabengebiete der Angewandten Geographie. 4.1 Räumliche Planung und Entwicklung (uibk.ac.at [PDF; 218 kB; 8. November 2001]). Forschungsrichtungen der Geographie. Das österreichische Beispiel 1945–1975. In: Österreich. Geographie, Kartographie, Raumordnung 1945–1975. Hrsg. von der Österreichischen Geographischen Gesellschaft anläßlich des 40. Dt. Geographentages Innsbruck, 1975 (= Mitteilungen der Österreichischen Geographischen Gesellschaft. 117, 1–2), S. 1–115.
  15. Die institutionelle Situation der österreichischen wissenschaftlichen Geographie zu Beginn des 21.Jahrhunderts. In: Mitteilungen der Österr. Geogr. Gesellschaft. Jg. 150, 2008, S. 33–48.
  16. Artikel in Heimatschutz. Nr. 4, 2010.
  17. Zur (Geschichte der) Schweizer Raumplanung: Martin Lendi: Geschichte und Perspektiven der schweizerischen Raumplanung: Raumplanung als öffentliche Aufgabe und wissenschaftliche Herausforderung. vdf Hochschulverlag, Zürich 2018; Gregory Grämiger: Baugesetze formen. Architektur und Raumplanung in der Schweiz. Hrsg. vom Bund Schweizer Architekten, gta Verlag, Zürich 2018.
  18. Charta des New Urbanism – deutsche Übersetzung der englischsprachigen Charter of the New Urbanism.
  19. Masterstudiengang Regionalwissenschaft/Raumplanung. (Memento vom 23. Oktober 2014 im Internet Archive) In: ifr.edu.
  20. Gerhard L. Fasching: Angewandte Geographie in Österreich. In: Beruf und Praxis. Innsbrucker Jahresbericht 1999/00, Abschnitt 10: Interessenvertretung für Angehörige der Angewandten Geographie (uibk.ac.at [PDF; 218 kB; 8. November 2001]).